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Art. 14 · Die Wohnzone W1 bezweckt eine zurückhaltende, landschaftsschonende Überbauung und ist ausschliesslich für Wohnbauten bestimmt
BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 5
Die Wohnzone W1 bezweckt eine zurückhaltende, landschaftsschonende Überbauung und ist ausschliesslich für Wohnbauten bestimmt. Wohnzone W1 000.300
–6 - Baugesetz der Gemeinde Igis Die Grösse der Baugrundstücke hat mindestens 1'200 m2 zu betragen, welche im Sinne der Ausnutzung von 0,3 mit einer Baute mit maximal zwei Wohnbaueinheiten zu überbauen sind. Zur Umgebungsgestaltung sind angrenzend an eine benachbarte Landwirtschaftszone Nutzgehölze zu pflanzen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.