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Art. 6 · Bauamt

BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 8

1 Die Stadt betreibt ein Bauamt mit eigenen Fachleuten und geeigneter technischer Infrastruktur. 2 Das Bauamt ist für die sach- und fristgerechte Erfüllung aller ihm übertragenen Bau- und Planungsaufgaben verantwortlich. Die Baubehörde regelt diese in einem Pflichtenheft. 4. Bauberatung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.