Art. 5 · Baukommission
BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 8
1 Die Baubehörde wählt als beratendes Organ eine Baukommission von fünf Mitgliedern. 2 Der Bauchef gehört ihr von Amtes wegen an und präsidiert die Kommission. 3 Die Baukommission bereitet Baugeschäfte für die Baubehörde vor, trifft Entscheide im Rahmen ihrer Befugnisse oder stellt der Baubehörde Antrag. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind. 4 Die Baubehörde kann dieser Kommission Vollzugsaufgaben delegieren, insbesondere die Behandlung und den autonomen Entscheid über Baugesuche und Baueinsprachen. Entscheide der Baukommission können an den Stadtrat weitergezogen werden. 3. Bauamt
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