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Art. 43 · Freihaltebereich

BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 22

1 Im Neugestaltungsbereich sind aus Gründen der Siedlungsgestaltung und des Ortsbildschutzes die bestehenden Strukturen (Form, Stellung und Gliederung der Bauten sowie Gestaltung der Freiräume) zu berücksichtigen. Es muss ein Quartiergestaltungsplanverfahren mit Nutzungstransport durchgeführt werden. An die Baugestaltung werden erhöhte Anforderungen gestellt.

22 2 Bauvorhaben sind vor Beginn der Projektierung bei der Stadt anzumelden. Diese zieht bei Bedarf zur Begleitung und Beurteilung die Gestaltungsberatung bei. Freihaltebereich

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.