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Art. 4 · Baubehörde

BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 8

1 Baubehörde ist der Stadtrat. 2 Die Baubehörde sorgt für eine professionelle und sachgerechte Erfüllung ihrer Aufgaben innert nützlicher Frist. Sie setzt hierfür Fachleute und geeignete technische Hilfsmittel ein. 3 Die Baubehörde kann ihre Aufgaben und Befugnisse an eine Baukommission oder an das kommunale Bauamt delegieren. 2. Baukommission

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.