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Art. 22 · Anpassungszone C

BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 16

1 In der Anpassungszone B können Neu-, An- und Umbauten anstelle bestehender Bauten oder auf unbebauten Grundstücken erstellt werden. Alle Bauten müssen in Form, Grösse und Konstruktion auf die bestehende Bebauung in der benachbarten Altstadtzone abgestimmt werden. In den von der Altstadtzone weiter entfernt gelegenen Gebieten haben sie sowohl den Gesamtausdruck der in der Altstadtzone vorherrschenden Überbauung wie auch in Form, Volumen sowie Gesamthöhe die benachbarten Überbauungen zu berücksichtigen. Anpassungszone C

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.