Art. 21 · Anpassungszone B (AZ = 0.1/0.25/0.35/0.45/0.50)
BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 16
1 Neu-, Um- und Anbauten sind hinsichtlich Lage und Stellung, äusseren Abmessungen und Gliederung, Form und Farbgebung sowie in den wesentlichen konstruktiven Grundelementen den für die Umgebung typischen Bauten anzupassen. Neue Elemente sind nur zulässig, wenn sie die Grundstruktur des Gebäudes wahren und sich gut in das bestehende Gebäude und die Umgebung einfügen. 2 Die Stadtmauer und die zugehörigen Befestigungsbauten sowie Brunnen sind zu erhalten. Hofräume und der Baumbestand sind möglichst zu bewahren. 3 Abgehende Bäume sind nach Möglichkeit zu ersetzen. Anpassungszone B (AZ = 0.1/0.25/0.35/0.45/0.50)
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