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Art. 19
BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 15
1 Es gelten folgende Definitionen und Masse für: 1. An- und Kleinbauten
–max. Fassadenhöhe: 3.0 m
–max. Gesamthöhe: 5.0 m
–max. Grundfläche: 42 m2
–keine Wohn- und Arbeitsräume 2. Unterniveaubauten (Skizze siehe Anhang)
–max. Durchschnittsmass b über dem massgebenden oder abgegrabenen Terrain: 0.6 m
–max. Mass f über dem massgebenden oder abgegrabenen Terrain: 2.5 m.
c) Zonenvorschriften Wohnbauzonen Kernzone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.