← BZO Maienfeld · Inhaltsverzeichnis

Art. 19

BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 15

1 Es gelten folgende Definitionen und Masse für: 1. An- und Kleinbauten

–max. Fassadenhöhe: 3.0 m

–max. Gesamthöhe: 5.0 m

–max. Grundfläche: 42 m2

–keine Wohn- und Arbeitsräume 2. Unterniveaubauten (Skizze siehe Anhang)

–max. Durchschnittsmass b über dem massgebenden oder abgegrabenen Terrain: 0.6 m

–max. Mass f über dem massgebenden oder abgegrabenen Terrain: 2.5 m.

c) Zonenvorschriften Wohnbauzonen Kernzone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.