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Art. 1 · Geltungsbereich und Zweck
BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 7
1 Das Baugesetz gilt für das ganze Gebiet der Stadt Maienfeld. Es dient der zielgerichteten räumlichen Entwicklung des Siedlungs- und Landschaftsraums im kommunalen und regionalen Zusammenhang und regelt das Bau- und Planungswesen, soweit die Stadt hierfür zuständig ist. 2 Bei Planungen und bei der Erteilung von Baubewilligungen sind neben den kommunalen Vorschriften die einschlägigen Bestimmungen des eidgenössischen und kantonalen Rechts einzuhalten. Regionale Zusammenarbeit
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.