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Art. 64 · Rechtsmittel

BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 43

Beschlüsse und Verfügungen aufgrund dieses Gesetzes oder der darauf beruhenden Erlasse können nach Massgabe des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit Mitteilung des angefochtenen Entscheides mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht angefochten werden.

Art. 64a72

Übergangsbestimmung Teilrevision Zentrumsentwicklung Anpassungen des Baugesetzes im Rahmen der nachfolgenden Gesamtrevision, welche Einfluss auf die Inhalte der Teilrevision haben, bleiben vorbehalten.

XI. Schlussbestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.