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Art. 27 · Gebäudelänge

BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 19

Als Gebäudelänge gilt die grösste horizontale Ausdehnung eines Gebäudes. Eingeschossige Anbauten sind mit einzuberechnen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.