Art. 47 · Revers
BZO Baugesetz der Gemeinde Trimmis · S. 24
1. Für alle der Baubewilligungspflicht unterliegenden Bauten und Anlagen (Bauvorhaben) ist bei der Baubehörde ein Baugesuch auf dem amtlichen, kommunalen Formular im Doppel einzureichen.
Bei Gesuchen für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone (BAB) sind zusätzlich gewünschte Anzahl Planbeilagen mit den entsprechenden kantonalen Formularen unterzeichnet einzureichen. 2. Dem Baugesuch sind, soweit erforderlich, beizulegen: 1. Situationsplan des Bauplatzes Mst. 1:500 (Grundbuch- oder Leitungskatasterplan) mit Einzeichnung der Zufahrt sowie der vermassten Grenz- und Gebäudeabstände. 2. Eine Fotodokumentation über das bestehende Gebäude bei Bauten und Anlagen in Erhaltungszonen, im Ortsbildschutzbereich sowie bei der Beanspruchung des Hofstattrechtes. 3. Werkleitungsplan, Mst. 1:100 mit Wasser-, Kanalisations- und Stromanschluss. 4. Das Anschlussgesuch für Wasser und Elektrisch ist im Doppel mit den im Anschlussgesuchformular aufgeführten Planunterlagen einzureichen. Baugesuch 02.13 24 Baugesetz 7.100
5. Grundrisse sämtlicher Stockwerke mit Einschluss der Keller und des Dachstockes im Mst. 1:100 mit vollständigen Angaben über Aussenmasse, Mauerstärken der Aussen- und Wohnungstrennwände, alle relevanten Masse gemäss IVHB; projizierte Fassadenlinie im Grundriss des 1. Vollgeschosses; Zweckbestimmung der Räume. Im Erdgeschossplan sind die geplanten Umgebungsarbeiten mit Stützmauern, Einfriedungen, Parkplätzen, Bepflanzungen usw. bis zur Parzellengrenze einzuzeichnen.
6. Vermasste Quer- und Längsschnitte Mst. 1:100 mit vollständigen Angaben über Stockwerk- und Fassadenhöhe, alter und neuer Geländeverlauf bis zur Grenze, Strassenhöhen, mit Höhenkote auf Meter über Meer (m ü.M).
7. Sämtliche Fassaden Mst. 1:100 mit Vermassung und vollständigen Angaben zu massgeblichen Höhenmassen gemäss IVHB, mit Verlauf des massgebenden und neuen Terrains bis zur Parzellengrenze, einschliesslich Höhenkoten sowie Strassenhöhen mit mindestens einem Bezugspunkt auf Meter über Meer (m ü.M).
8. Detaillierte Berechnung der Ausnützungsziffer inkl. der notwendigen Schemas nach SIA-Ordnung Nr. 416.
9. Angabe der approximativen Baukosten. 10. Projektgenehmigungsgesuch für Pflichtschutzräume oder Ersatzbeitragsgesuch für nicht zu erstellende Pflichtschutzplätze sind zusätzlich mit den entsprechenden Formularen inkl. notwendiger Planbeilagen einzureichen. 11. Das Feuerpolizeigesuch ist zusätzlich mit dem entsprechenden Formular, inkl. Planbeilagen unterzeichnet einzureichen. Dies gilt für Neubauten, grössere Umbauten, Änderungen an der Heizungsanlage und Feuerungseinrichtung. 12. Für Feuerungsanlagen mit festen Brennstoffen (Cheminée usw.) sind mit den entsprechenden Formularen, inkl. Planbeilagen unterzeichnet einzureichen. 13. Tank- oder Wärmepumpenanlage sind mit den entsprechenden Formularen, inkl. Planbeilagen unterzeichnet einzureichen. 14. Bei Bauten und Anlagen im Bereich von Kantonsstrassen sind die erforderlichen Bewilligungen gemäss kantonalen Vorschriften einzuholen. 15. Energienachweis auf offiziellem Formular sowie bei Minergie- und Minergie-P-Bauten nach Abschluss der Zertifizierungsnachweise. 16. Vorprüfungsentscheid der Gebäudeversicherung bei Bauten in der Gefahrenzone. 17. Nachweis zur Einhaltung der Vorgaben über das behindertengerechte Bauen. 18. Bei Wasser- und Abwasseranschlüssen Angaben über Wasserbedarf, Rohrdurchmesser, Rohrmaterial und Gefälle der Abwasserleitungen. 19. Detailpläne der Abwasserreinigungsanlagen (Einzelkläranlagen) bzw. der erforderlichen Vorbehandlungsanlagen für Abwasser sowie Angaben zur Dimensionierung der Anlagen. 02.13 25 Baugesetz 7.100 20. Bei Bauvorhaben der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung: Berechnung des Mindestabstands gemäss FAT-Bericht und Nachweis, dass der Mindestabstand gegenüber benachbarten Gebäuden und bewohnten Zonen eingehalten ist. 21. Bei Bauvorhaben mit erheblichen Emissionen von Luftverunreinigungen, Immissionsprognose resp. Emissionserklärung gemäss eidgenössischen Vorschriften (auf Verlangen der Baubehörde). 22. Bei Bauvorhaben, die nichtionisierende Strahlung verursachen, Standortdatenblatt und Angaben gemäss eidgenössischen Vorschriften. 23. Bei Bauvorhaben mit eigenen Lärmquellen Unterlagen gemäss eidgenössischen Vorschriften (Lärmprognose auf Verlangen der Baubehörde). 24. Bei Bauvorhaben in lärmbelasteten Gebieten Unterlagen gemäss eidgenössischen Vorschriften. 25. Unterlagen für Bewilligungen von Grabungen und Sondierungen, für Grundwasserabsenkung und Grundwasserentnahmen sowie von Wärmepumpen für die Benutzung von Wasser- oder Bodenwärme gemäss den Weisungen der kantonalen Fachstelle für Gewässerschutz. 26. Angaben über Art und Menge der bei Ausführung des Bauvorhabens anfallenden Abfälle und Angaben über deren Entsorgung auf besonderem Formular (Entsorgungserklärung vom Amt für Natur und Umwelt). 27. Bei Neubauten und Umbauten, die eine Nutzungsänderung zur Folge haben, ist ein Grundbuchauszug mit dem Baugesuch einzureichen (betreffend Nutzungsübertragung). 28. Allfällige vertragliche Vereinbarungen und entsprechende Auszüge über Grundbucheinträge oder Anmerkungen; Grundbuchauszug in besonderen Fällen. 3. Die Baubehörde kann auf einzelne Planunterlagen verzichten oder weitere anfordern, sofern dies für die Beurteilung des Bauvorhabens notwendig ist. Bei besonderen Bauvorhaben kann sie ein Modell verlangen. 4. Bei Bauvorhaben, die dem Meldeverfahren unterliegen, ist das Baugesuch zweifach in vereinfachter Ausführung und lediglich mit den für das Verständnis des Vorhabens notwendigen Unterlagen einzureichen (siehe Meldeformular). 5. Die Baugesuchsunterlagen inklusive Pläne sind von der Grundeigentümerin und/oder dem Grundeigentümer, der Bauherrschaft und von den Projektverfassenden zu unterzeichnen. 6. Bei Erweiterungen und Umbauten oder Änderungen bewilligter Pläne muss aus den Plänen der Zustand der betreffenden Bauteile vor und nach dem Umbau bzw. der Abänderungen ersichtlich sein (bestehend: grau/schwarz; neu: rot; Abbruch: gelb). 02.13 26 Baugesetz 7.100
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