Art. 21 · Dorfkernzone (Ortsteil Says)
BZO Baugesetz der Gemeinde Trimmis · S. 14
1. Die Dorfkernzone ist für Wohnbauten, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe bestimmt. Neubauten, Umbauten und Erweiterungen bestehender Bauten haben sich bezüglich Stellung, Proportionen, Dachform und Gestaltung in die bestehende Siedlung einzufügen. 2. In der Dorfkernzone ist die bestehende Siedlungsstruktur und Bauweise zu erhalten und zu ergänzen. Wo Baugestaltungslinien fehlen, sind bei Neubauten und Umbauten die bestehenden Baufluchten beizubehalten. Gesamt- und Fassadenhöhen sowie Dachform richten sich nach den umliegenden Bauten. Auch neue Ställe dürfen die Gesamt- und Fassadenhöhen benachbarter Bauten nicht überschreiten. 3. Wesentliche Veränderungen bestehender Strassenzüge sowie von Plätzen und Hofräumen dürfen nur auf Grund eines Quartiergestaltungsplanes bewilligt werden. Dorfkernzone (Ortsteil Says)
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