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Art. 74 · Nutzung des öffentlichen Grundes und Luftraums

BZO Baugesetz der Gemeinde Arosa · S. 45

1 Der gesteigerte Gemeingebrauch an öffentlichem Grund oder öffentlichen Gewässern ist im Polizeigesetz (Gesetz über die allgemeine Ortspolizei der Gemeinde Arosa) geregelt. 2 Eine über den gesteigerten Gemeingebrauch hinausgehende Sondernutzung an öffentlichem Grund oder öffentlichen Gewässern bedarf einer Konzession der Gemeinde.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.