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Art. 7 · Zuständigkeit
BZO Baugesetz der Gemeinde Arosa · S. 10
1 Zuständig für Erlass und Änderung von Baugesetz, Zonenplan, Generellen Gestaltungsplänen und Generellen Erschliessungsplänen ist die Urnengemeinde. 2 Zuständig für den Erlass von Arealplänen ist der Gemeindevorstand. Gemeinde Arosa: Baugesetz 10 3 Die Gemeinde macht die Erarbeitung und den Erlass von projektbezogenen Planungen von einer angemessenen Kostenbeteiligung der Interessenz abhängig. 2. Zonenplan A. Allgemeines
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.