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Art. 34 · Zone für Energieanlagen
BZO Baugesetz der Gemeinde Arosa · S. 25
1 Die Zone für Energieanlagen ist bestimmt für Anlagen zur Umwandlung und Speicherung elektrischer Energie sowie zur Produktion elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen. 2 Die für den Betrieb und Unterhalt der Anlagen sowie für den Schutz der Anlagen notwendigen Bauten sind zulässig, sind aber auf das notwendige Minimum zu beschränken. 3 Bauten und Anlagen sind gut in die Landschaft zu integrieren.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.