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Art. 94 · Zuständigkeit

BZO Baugesetz der Stadt Chur · S. 27

1Für Bussen ist der Stadtrat zuständig. Bussen bis Fr. 1'000.- werden durch Verfügung der Vorsteherin bzw. des Vorstehers des zuständigen Departements ausgesprochen.1

2Zuwiderhandlungen gegen feuerpolizeiliche Vorschriften werden von der Feuerpolizei mit Busse bestraft.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.