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Art. 93 · Verantwortlichkeit

BZO Baugesetz der Stadt Chur · S. 26

Die Baukontrollen entlasten Bauherrschaften, Eigentümerinnen und Eigentümer, sonstige Berechtigte sowie die mit der Projektierung und Ausführung von Bauvorhaben beauftragten Personen nicht von der Verantwortlichkeit.

1 Gesetz über die amtlichen Schätzungen vom 30. August 2006 (SchG; BR 850.100); Verordnung über die amtlichen Schätzungen vom 19. Dezember 2006 (SchV; BR 850.110) 26 1.7.2020 $$$ 611

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.