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Art. 9 · Grundordnung

BZO Baugesetz der Stadt Chur · S. 3

1Die Grundordnung besteht aus dem Baugesetz, dem Zonenplan, dem Generellen Gestaltungsplan und dem Generellen Erschliessungsplan. Für Teilgebiete kann ein Arealplan erlassen werden.

2Das Baugesetz und die Pläne der Grundordnung sind für jedermann verbindlich.

B. Bauvorschriften

a)Bauvoraussetzungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.