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Art. 8 · Vorsorgliche Schutzmassnahmen
BZO Baugesetz der Stadt Chur · S. 3
Der Stadtrat kann wertvolle Landschaften, Biotope, Natur- und Kulturobjekte sowie Bauten und Anlagen von historischem, künstlerischem oder architektonischem Wert vor Entwertung oder Zerstörung vorläufig schützen, insbesondere durch den Erlass von Schutzverfügungen.
III. Grundordnung
A. Allgemeines
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.