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Art. 79 · Erhaltungsbereich Gebiete mit besonderer Wohnqualität

BZO Baugesetz der Stadt Chur · S. 23

1Zur Erhaltung schützenswerter Wohnlagen werden Gebiete mit besonderer Wohnqualität ausgeschieden. Sie sind im Generellen Gestaltungsplan als Erhaltungsbereiche bezeichnet.

2In Gebieten mit besonderer Wohnqualität ist die gebietstypische Bau-, Garten- und Freiraumstruktur sowie die Qualität des öffentlichen Raumes zu erhalten und nach Möglichkeit zu verbessern.

3Der Gemeinderat erlässt im Anhang zum Baugesetz die Gestaltungsgrundsätze.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.