Art. 78 · Schutzbereich Altstadt
BZO Baugesetz der Stadt Chur · S. 22
1Der Generelle Gestaltungsplan bezeichnet die Altstadt als Bereich mit generell geschützter Baustruktur und Bausubstanz.1 Dazu gehören insbesondere Dächer, Fassaden, Gassen, Plätze, Mauern, Hinterhöfe sowie bedeutende Gärten und Pflanzen.
2Neu-, Um-, Anbauten, Renovationen und Terrainveränderungen sind hinsichtlich Lage, Stellung, Gliederung, Grösse und Gestalt an die bestehende Baustruktur oder an die Typologie der Bauten anzupassen. Sie haben sich har-
1 Art. 43, 74 KRG 22 1.7.2020 $$$ 611 monisch in die Umgebung einzufügen und dürfen die wesentlichen Merkmale des Stadt- und Strassenbildes nicht beeinträchtigen. Die architektonisch und historisch bedeutende Bausubstanz ist auch im Innern des Gebäudes zu bewahren.
3Flachdächer sind in der Altstadt verboten. Für An- und Nebenbauten können Ausnahmen bewilligt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.