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Art. 78 · Schutzbereich Altstadt

BZO Baugesetz der Stadt Chur · S. 22

1Der Generelle Gestaltungsplan bezeichnet die Altstadt als Bereich mit generell geschützter Baustruktur und Bausubstanz.1 Dazu gehören insbesondere Dächer, Fassaden, Gassen, Plätze, Mauern, Hinterhöfe sowie bedeutende Gärten und Pflanzen.

2Neu-, Um-, Anbauten, Renovationen und Terrainveränderungen sind hinsichtlich Lage, Stellung, Gliederung, Grösse und Gestalt an die bestehende Baustruktur oder an die Typologie der Bauten anzupassen. Sie haben sich har-

1 Art. 43, 74 KRG 22 1.7.2020 $$$ 611 monisch in die Umgebung einzufügen und dürfen die wesentlichen Merkmale des Stadt- und Strassenbildes nicht beeinträchtigen. Die architektonisch und historisch bedeutende Bausubstanz ist auch im Innern des Gebäudes zu bewahren.

3Flachdächer sind in der Altstadt verboten. Für An- und Nebenbauten können Ausnahmen bewilligt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.