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Art. 58 · Offene und geschlossene Bauweise

BZO Baugesetz der Stadt Chur · S. 18

1Offene und geschlossene Bauweise sind in allen Bauzonen gestattet.

2Geschlossene Bauweise liegt vor, wenn mindestens drei selbständige Gebäude zu einer baulichen Einheit vereinigt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.