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Art. 98 · Bei der Erstellung von Wohn- bzw. Umbauten kann nach Bedarf der nötige Raum für …

BZO Baugesetz der Gemeinde Klosters · S. 38

1 Bei der Erstellung von Wohn- bzw. Umbauten kann nach Bedarf der nötige Raum für eine Abfallsammelstelle auf dem Baugrundstück gefordert werden, ebenso eine hierfür genügende Zufahrt. 4. ÖFFENTLICHER UND PRIVATER GRUND UND LUFTRAUM Nutzung des öffentlichen Grundes und Luftraums

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.