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Art. 97 · Abwässer von Bauten und Anlagen sind nach den eidgenössischen und kantonalen …
BZO Baugesetz der Gemeinde Klosters · S. 38
1 Abwässer von Bauten und Anlagen sind nach den eidgenössischen und kantonalen Vorschriften über den Schutz der Gewässer sowie nach Massgabe des Generellen Entwässerungsplans zu behandeln und zu entsorgen. 2 Einzelheiten bestimmen die Erlasse über die Abwasserbehandlung. Abfallsammelstellen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.