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Art. 8 · Planungskommission
BZO Baugesetz der Gemeinde Klosters · S. 8
1 Die Baubehörde kann bei Bedarf eine Planungskommission wählen. Das mit dem Bauund Planungswesen betraute Mitglied des Gemeindevorstandes gehört der Planungskommission von Amtes wegen an. 2 Die Planungskommission bereitet die Planungsmassnahmen zuhanden der Baubehörde vor. Bauberatung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.