Art. 7 · Baukommission
BZO Baugesetz der Gemeinde Klosters · S. 7
1 Die Baukommission besteht aus drei Mitgliedern und zwei Stellvertretern. Sie wird vom Gemeinderat gewählt. 2 Das mit dem Hochbau- und Planungswesen betraute Gemeindevorstandsmitglied sowie ein Vertreter der Abteilung Baubewilligungen nehmen an den Sitzungen der Baukommission von Amtes wegen mit beratender Stimme teil. 3 Die Baukommission konstituiert sich selbst. 4 Die Baukommission prüft Baugesuche auf ihre Rechtmässigkeit und hält das Resultat ihrer Prüfung in einer verwaltungsinternen Stellungnahme zuhanden der Baubehörde fest. Baugesetz Klosters (Fraktion Klosters)
8 Planungskommission
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.