Art. 66 · Die generellen Projekte umfassen die Verkehrsanlagen der Grund- und …
BZO Baugesetz der Gemeinde Klosters · S. 28
1 Die generellen Projekte umfassen die Verkehrsanlagen der Grund- und Groberschliessung, die Hauptanlagen der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung sowie Anlagen der Energieversorgung und der Abfallbewirtschaftung. Sie können auch Anlagen der Feinerschliessung enthalten.* 2 Die Bauprojekte bestimmen Art, Umfang, Lage und bautechnische Gestaltung von Erschliessungsanlagen und weitere Einzelheiten. 3 Erschliessungsanlagen erfordern eine Baubewilligung. 4 Vorbehalten bleiben Sonderregelungen in der Erschliessungsgesetzgebung. * Betreffend Bauten und Anlagen an Kantonsstrassen vgl. Art. 45 ff. StrG. Betreffend Anschlüsse an Kantonsstrassen vgl. Art. 51 ff. StrG und namentlich Art. 52 StrG (Zusatzbewilligung TBA). 3. AUSFÜHRUNG, BETRIEB, UNTERHALT UND ERNEUERUNG Öffentliche Erschliessungsanlagen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.