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Art. 62 · Im Rahmen von Folgeplanungen können folgende Abweichungen von der zonengemässen …

BZO Baugesetz der Gemeinde Klosters · S. 26

1 Im Rahmen von Folgeplanungen können folgende Abweichungen von der zonengemässen Regelbauweise festgelegt werden, wenn damit ein haushälterischer Umgang mit dem Boden bei guter Wohn- und Gestaltungsqualität erreicht wird:

a)Die Grenz- und Gebäudeabstände auf Grundstücken im Beizugsgebiet können nach architektonischen Kriterien frei festgelegt werden. Gegenüber Nachbargrundstücken ausserhalb des Plangebiets gelten die Grenz- und Gebäudeabstände der Regelbauweise.

b)Die Gebäudelängen und der Zusammenbau mehrerer Baukörper können nach architektonischen Kriterien frei festgelegt werden. c) Die Baubehörde kann die Berechnung der Fassadenhöhe ab neuem Terrain vorschreiben, wenn sich aus gestalterischen Gründen eine Terrainveränderung aufdrängt. Baugesetz Klosters (Fraktion Klosters)

27 2 Für weitergehende Abweichungen im Arealplan gilt das kantonale Recht.* *Art. 46 KRG I. Erschliessungsordnung 1. ALLGEMEINES UND FINANZIERUNG Erschliessungsgesetzgebung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.