Art. 45 · Der erhaltenswerte Kleinsiedlungsbereich dient zur Erhaltung von landschaftlich …
BZO Baugesetz der Gemeinde Klosters · S. 22
1 Der erhaltenswerte Kleinsiedlungsbereich dient zur Erhaltung von landschaftlich und kulturgeschichtlich wertvollen Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzone. Bauten und Anlagen sind in ihrem ursprünglichen Charakter und in ihrer Substanz zu erhalten. Im Übrigen gelten Art. 43 Abs. 1 und 2 sinngemäss. 2 In den erhaltenswerten Kleinsiedlungsbereichen ‘Schwäderloch’, ‘Alp’ und ‘Schlappin’ sind in Form von Quartierplanbestimmungen Gestaltungsrichtlinien namentlich betreffend Bauten, Umgebung und Beseitigung störender Aussenelemente zu erlassen. Geschützte Natur- und Kulturobjekte
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.