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Art. 44 · Der Ortsbildschutzbereich Monbiel ist aufgrund der vorhandenen Bauten und …

BZO Baugesetz der Gemeinde Klosters · S. 22

1 Der Ortsbildschutzbereich Monbiel ist aufgrund der vorhandenen Bauten und freien Allmendflächen von erheblicher ortsbaulicher Bedeutung. Der Charakter dieses Bereichs ist zu erhalten. Art. 43 gilt sinngemäss. 2 Im Allmendbereich gemäss Generellem Gestaltungsplan ist ausserhalb der jeweils bestehenden Gebäudekuben die Realisierung von (Klein-)Bauten und Anlagen untersagt, namentlich die Realisierung von Fahrnisbauten, Zäunen, Parkplätzen und dergleichen. 3 Im Ortsbildschutzbereich Monbiel sind in Form von Quartierplanbestimmungen Gestaltungsrichtlinien namentlich betreffend Bauten, Umgebung und Beseitigung störender Aussenelemente zu erlassen. Erhaltenswerter Kleinsiedlungsbereich

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.