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Art. 10 · Bauamt
BZO Baugesetz der Gemeinde Klosters · S. 8
1 Die Gemeinde betreibt ein Bauamt mit Fachleuten und geeigneter technischer Infrastruktur. 2 Das Bauamt ist für die sach- und fristgerechte Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich. Der Gemeindevorstand regelt diese in einem Pflichtenheft. Für Aufgaben, die nicht in eigener Kompetenz bearbeitet werden können, sind externen Fachleuten beizuziehen. II. Kommunale Richtplanung, kommunales räumliches Leitbild Inhalt, Zuständigkeit und Verfahren
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.