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Art. 60 · Wohnzone

BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 18

Dorf/Platz Die Wohnzone Dorf/Platz entspricht, abgesehen von den im Zonenschema erwähnten Besonderheiten, der Zone für städtisches Wohnen. Art. 60a1

1Die Wohnzone Valbella ist für Wohnbauten mit Miet- und Eigentumswohnungen für Ortsansässige (Erstwohnungen) bestimmt. Dienstleistungsbetriebe sind im untergeordneten Umfang (maximal 10% der gesamten anrechenbaren Geschossfläche nach Abs. 2) zulässig. Die Nutzung altrechtlicher Wohnungen richtet sich nach der Zweitwohnungsgesetzgebung Wohnzone Valbella

2Für die Wohnzone Valbella gilt die Definition der Ausnützungsziffer (AZ) von

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.