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Art. 181
BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 5
c) Meldepflicht Nicht der Bewilligungspflicht, aber der Meldepflicht an das Bauamt, unterliegen: 1. Weniger als 0,25 m2 grosse Firmentafeln, weniger als 0,5 m2 grosse Parabolspiegel und Solaranlagen bis zu insgesamt 7 m2 Kollektorfläche, sofern die genannten Anlagen keinen öffentlichen Luftraum beanspruchen; 2. Baubaracken, die mit einer Überbauung im Zusammenhang stehen, nicht jedoch Wohnbaracken; 3. Bagatellbauten ohne Raumwirksamkeit.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.