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Art. 177 · In-Kraft-Treten
BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 50
1Das vorliegende Baugesetz tritt nach Annahme in der Landschaftsabstimmung mit der Genehmigung durch die Regierung in Kraft.2
2Seine Bestimmungen sind auf alle Baugesuche und Planungen anwendbar, die bis zum In-Kraft-Treten des Baugesetzes noch nicht rechtskräftig bewilligt bzw. genehmigt sind.
1DRB 51
2Von der Regierung des Kantons Graubünden mit Beschluss vom 16. April 2002 genehmigt 50
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.