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Art. 1661
BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 48
Verzeichnis der geltenden QP Das Bauamt führt ein Verzeichnis der geltenden Quartierpläne, welches laufend zu aktualisieren ist und als separater Anhang zum BauG geführt wird.
1Fassung gemäss Nachtrag V vom 8. Februar 2009 zum Baugesetz; in Kraft getreten am 7. Juli 2009; von der Regierung des Kantons Graubünden mit Beschluss vom 7. Juli 2009 genehmigt; Text von Art. 166 entspricht dem bisherigen Art. 145 48 60
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.