← BZO Davos · Inhaltsverzeichnis

Art. 1583

BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 45

1Für die temporäre Benützung des öffentlichen Grundes durch Baugerüste, Baracken, Bau- und Gerüstmaterial usw. ist eine pauschale Gebühr von Fr. 20.– pro angefangene Woche, im Minimum Fr. 100.– zu entrichten.

b)Benützungsgebühren

2Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller von temporären Bauprojekten anlässlich von WEF-Jahrestreffen und vergleichbaren Grossanlässen haben zusätzlich zur regulären Baubewilligungsgebühr die folgenden Gebühren resp. Abgaben zu entrichten:

a.Gebühr für die Benutzung öffentlichen Grundes (Fixbetrag pro angebrochener Nutzungstag öffentlicher Grund für baulichen Güterumschlag)

b.Abgabe für Verkehr und Logistik (Fixbetrag pro angebrochener Bautag auf privatem Grund)

c.Gebühr für die Akkreditierung von Fahrzeugen (Fixbetrag pro Akkreditierung)

1Fassung gemäss Nachtrag XIV vom 9. Februar 2020 zum Baugesetz; in Kraft getreten am 1. Januar 2021; von der Regierung des Kantons Graubünden mit Beschluss vom 11. August 2020 genehmigt

2DRB 22

3Fassung gemäss Nachtrag XVI, angenommen in der Urnenabstimmung vom 9. Juni 2024, in Kraft getreten am 30. Oktober 2025; von der Regierung des Kantons Graubünden mit Beschluss vom 16. September 2025genehmigt 45 60 Der Höchstansatz für die Fixbeträge darf den Betrag von jeweils Fr. 1'500.00 nicht überschreiten. Die Gebühren und Abgaben werden in erster Linie zur Deckung des von der Gemeinde betriebenen Aufwands für die Bewilligung und Koordination der diversen temporären Bauprojekte erhoben und verwendet. Die Einnahmen können ausserdem für die Finanzierung von Massnahmen der Gemeinde und der Volksschule zur Reduktion negativer Begleiterscheinungen des jeweiligen Grossanlasses und zur Vermeidung von dadurch entstandenen Raumnutzungskonflikten verwendet werden. Über die Freigabe von Geldern für solche Projekte entscheidet der Kleine Landrat. Darüberhinausgehende Einnahmen fliessen in den Fonds für Projekte zur Verminderung von CO2-Immissionen. Es werden damit ausschliesslich Projekte in der Gemeinde Davos unterstützt. VI. Vollzugsbestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.