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Art. 117 · Schindeldachbereich

BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 39

Schindeldachbereich Im bezeichneten Bereich sind die Giebeldächer mit Holzschindeln in traditioneller Art und Weise einzudecken.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.