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Art. 115 · Baugestaltungsund Strassenbebauungslinien

BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 39

Baugestaltungsund Strassenbebauungslinien

1Baugestaltungslinien legen die räumliche Ausdehnung von Bauten teilweise oder in allen Ausdehnungen verbindlich fest.

2Strassenbebauungslinien sind Gestaltungslinien, die die Ausdehnung von Bauten gegenüber dem öffentlichen Raum und privaten Verkehrsflächen festlegen.

3Bauten müssen zwingend bis an die jeweilige Linie gesetzt werden. Von Strassenbebauungslinien kann ganz oder teilweise abgewichen werden, wenn dadurch eine bessere räumliche Situation entsteht, was in jedem Fall zu prüfen ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.