← BZO St. Moritz · Inhaltsverzeichnis

Art. 121 · Quartierplan

BZO Baugesetz der Gemeinde St. Moritz · S. 54

1 Der Quartierplan regelt die Gestaltung und Erschliessung eines umgrenzten Teils der Bauzone. Er kann Anlagen der Quartierausstattung vorsehen. 2 Der Quartierplan besteht aus den Quartierplanbestimmungen, dem Quartiergestaltungsplan und dem Quartiererschliessungsplan. Für gemeinschaftliche Versorgungsanlagen können selbstständige Quartierversorgungspläne erlassen werden. 3 Der Quartierplan umfasst nach Bedarf zusätzliche Pläne und Verzeichnisse der Baulandumlegung oder den Grenzbereinigungsplan.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.