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Art. 7 · Baukommission
BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 9
1 Die Baukommission besteht aus 5 Mitgliedern. Ein Mitglied wird vom Gemeinderat aus seiner Mitte delegiert. Die vier weiteren Mitglieder werden vom Gemeinderat für die gleiche Amtsdauer wie der Gemeinderat gewählt.
2 Die Baukommission konstituiert sich selbst. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind.
3 Der Leiter des Bauamtes wirkt bei den Sitzungen der Baukommission mit beratender Stimme mit.
Bauamt
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.