Art. 65 · Als Gebäudehöhe gilt der Abstand zwischen der tiefsten Stelle des gewachsenen …
BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 34
1 Als Gebäudehöhe gilt der Abstand zwischen der tiefsten Stelle des gewachsenen oder abgegrabenen Terrains und dem höchsten Punkt der Schnittlinie zwischen Umfassungswand und Dachoberfläche.
2 Als Firsthöhe gilt der grösste senkrecht gemessene Abstand zwischen dem gewachsenen oder abgegrabenen Terrain und dem höchsten Punkt des geneigten Daches bzw. Flachdaches.
3 Bei gegliederten Bauten wird die Gebäude- und Firsthöhe für jeden Baukörper einzeln ermittelt. Vorbehalten bleiben ferner die besonderen Bestimmungen für die Berechnung der Gebäudeund Firsthöhe in der Kernzone (Art. 62).
Gebäudelänge
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.