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Art. 65 · Als Gebäudehöhe gilt der Abstand zwischen der tiefsten Stelle des gewachsenen …

BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 34

1 Als Gebäudehöhe gilt der Abstand zwischen der tiefsten Stelle des gewachsenen oder abgegrabenen Terrains und dem höchsten Punkt der Schnittlinie zwischen Umfassungswand und Dachoberfläche.

2 Als Firsthöhe gilt der grösste senkrecht gemessene Abstand zwischen dem gewachsenen oder abgegrabenen Terrain und dem höchsten Punkt des geneigten Daches bzw. Flachdaches.

3 Bei gegliederten Bauten wird die Gebäude- und Firsthöhe für jeden Baukörper einzeln ermittelt. Vorbehalten bleiben ferner die besonderen Bestimmungen für die Berechnung der Gebäudeund Firsthöhe in der Kernzone (Art. 62).

Gebäudelänge

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.