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Art. 6 · Gemeindedirektion
BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 9
1 Für die Zusammensetzung und die Beschlussfassung der Gemeindedirektion gelten die Bestimmungen des Geschäftsreglements für den Gemeinderat und die Gemeindedirektion.
Baukommission
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.