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Art. 42 · Bei Bauarbeiten aller Art sind die zum Schutz von Personen, Sachen und Umwelt …
BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 21
1 Bei Bauarbeiten aller Art sind die zum Schutz von Personen, Sachen und Umwelt erforderlichen Massnahmen zu treffen.
2 Bei Bauarbeiten, die Emissionen verursachen, bestimmt die Baubehörde die Bauzeiten.
3 Baustellenabwasser ist je nach Abwasserart und Anfall gemäss kantonalen Vorschriften und Anordnungen zu behandeln, bevor es in die Kanalisation oder in einen Vorfluter eingeleitet wird. Das Verbrennen von Abfällen auf Baustellen ist untersagt. Baugesetz Scuol 21 Unterhalt
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.