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Art. 38 · Neubauten, Umbauten und Erweiterungen werden nur bewilligt, wenn sie in Bezug …

BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 20

1 Neubauten, Umbauten und Erweiterungen werden nur bewilligt, wenn sie in Bezug auf den Schallschutz den eidgenössischen Lärmschutzbestimmungen entsprechen.

2 Die Empfindlichkeitsstufen zur Bestimmung der Belastungsgrenzwerte sind aus dem Zonenplan und dem Zonenschema ersichtlich.

4. Umweltbelastung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.