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Art. 37 · Neubauten, Umbauten und Erweiterungen werden nur bewilligt, wenn sie in …
BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 20
1 Neubauten, Umbauten und Erweiterungen werden nur bewilligt, wenn sie in energetischer Hinsicht den geltenden Vorschriften entsprechen.
2 Werden an bestehenden Bauten oder Anlagen Nachisolationen ausgeführt, darf von Gebäudeund Firsthöhen, Gebäudelängen, Grenz- und Gebäudeabständen sowie Baulinien um Konstruktionsstärke abgewichen werden.
3. Schallschutz
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.