← BZO Scuol · Inhaltsverzeichnis

Art. 37 · Neubauten, Umbauten und Erweiterungen werden nur bewilligt, wenn sie in …

BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 20

1 Neubauten, Umbauten und Erweiterungen werden nur bewilligt, wenn sie in energetischer Hinsicht den geltenden Vorschriften entsprechen.

2 Werden an bestehenden Bauten oder Anlagen Nachisolationen ausgeführt, darf von Gebäudeund Firsthöhen, Gebäudelängen, Grenz- und Gebäudeabständen sowie Baulinien um Konstruktionsstärke abgewichen werden.

3. Schallschutz

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.