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Art. 16 · Zonenplan

BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 12

1 Der Zonenplan unterteilt das Gemeindegebiet in verschiedene Nutzungszonen. Er bezeichnet die Bauzonen, die Landwirtschaftszonen, die Schutzzonen und die weiteren Zonen.

2 Der Zonenplan unterscheidet Zonen der Grundnutzung und Zonen überlagerter Nutzung. Die Zonen der Grundnutzung bestimmen allgemein die zulässige Nutzung des Bodens. Die Zonen überlagerter Nutzung enthalten ergänzende Nutzungsvorschriften.

3 Der Zonenplan bezeichnet Gebiete, in denen vor der Bewilligung von Bauten und Anlagen eine Quartierplanung (Folgeplanung) durchzuführen ist. Die Folgeplanung kann über das ganze Gebiet oder in Etappen über Teilgebiete durchgeführt werden.

4 Zonenplan und Zonenschema legen die Lärmempfindlichkeitsstufen fest. Für ihre Anwendung gelten die Vorschriften der Umweltschutzgesetzgebung.

Genereller Gestaltungsplan

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.