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Art. 139 · Bauten und Anlagen sind nach den bewilligten Plänen auszuführen
BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 62
1 Bauten und Anlagen sind nach den bewilligten Plänen auszuführen.
2 Änderungen gegenüber den genehmigten Plänen müssen von der Baubehörde vor der Ausführung genehmigt werden.
3 Können durch eine Projektänderung Rechte Dritter beeinträchtigt werden, ist ein neues Auflageverfahren durchzuführen.
Baukontrollen, Bauabnahme
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.