Art. 102 · Für Gebäude, die erstmals an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen …
BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 48
1 Für Gebäude, die erstmals an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen werden, ist eine einmalige Schmutzwasseranschlussgebühr zu bezahlen. Bei nachträglichen baulichen Veränderungen an angeschlossenen Gebäuden ist eine Nachzahlung zu leisten.
2 Für befestigte Flächen von mehr als 200 m2 wie Vorplätze, Werkplätze, Abstellplätze und dgl., die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind, ist eine einmalige Meteorwasseranschlussgebühr zu bezahlen. Bei Erweiterung gebührenpflichtiger befestigter Flächen ist eine Nachzahlung zu leisten.
3 Die Bemessungsgrundlagen und die Gebührenansätze für die Abwasseranschlussgebühren werden im Abwasserreglement festgelegt. Die Gebühren werden nach den Vorschriften des Abwasserreglements veranlagt und bezogen.
4 Für die Fraktion Nairs gelten mit Bezug auf die Abwasseranschlussgebühren die besonderen Bestimmungen des Abwasserreglements Nairs.
Besondere Anschlussgebühren
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.