Art. 64 · Materielle Energievorschriften
BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 34
1Neue Wohn- und Dienstleistungsgebäude haben in energetischer Hinsicht mindestens dem jeweils aktuellen Minergie-Standard zu entsprechen. Alle anderen Gebäudekategorien haben dem Bündner Energiegesetz (BEG) zu entsprechen. Das entsprechende Zertifikat wird bei der Bauabnahme erteilt und ist der Baubehörde einzureichen. * 34 Gemeinde Domat/Ems 7.1-1
2Bei Gebäudesanierungen und -umbauten sind in energetischer Hinsicht mindestens die kantonalen Mindestvorschriften einzuhalten. Der entspre chende Nachweis ist der Baubehörde zusammen mit dem Baugesuch einzu reichen. Die Gemeinde gibt zu diesem Zweck ein Formular ab.
3Die Gemeinde kann die verlangten Zertifikate und Nachweise sowie ihre Feststellungen am Bau nachprüfen lassen. Die Bauherrschaft hat die von ihr verursachten Prüfungskosten zu tragen. Beanstandete Mängel sind von der Eigentümerschaft innert angemessener Frist auf eigene Kosten zu beheben.
4Im Übrigen gilt die Energiegesetzgebung von Bund und Kanton.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.